Polizei und Tattoos – geht das?
Schon des Öfteren tauchte bei uns die Frage auf: „Kann ich mich auch mit einem Tattoo für den Polizeidienst bewerben?“
Grundsätzlich sind Tätowierungen an Körperstellen, die beim Tragen der Uniform (hier ist auch die Sommerbekleidung mit kurzen Armen zu bedenken) verdeckt werden, kein Problem. Aber auch die nicht sichtbaren Tattoos dürfen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen. Gewaltverherrlichende, diskriminierenden oder gar gesetzlich verbotene Motive sind ein klares Ausschlusskriterium.
Im Laufe der letzten Jahre haben einige Bewerber versucht, ihre Zulassung zum Auswahlverfahren gerichtlich durchzusetzen. Allen Urteilen, ob positiv oder negativ ist eines gemein- Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, abhängig von Motiv, Größe und der tätowierten Stelle.
So wurde die Klage eines Bewerbers mit Tattoos auf den Unterarmen vom OVG-NRW abgelehnt. (mehr Info)
Andererseits hat das Verwaltungsgericht Berlin einer Klägerin zugestimmt. (mehr Info)
Wir können allen Bewerbern für den Polizeidienst nur folgendes raten. Gehen Sie mit dem sichtbaren Tattoo offen und ehrlich zum Einstellungstest.
Abdecken oder anderweitig verstecken funktioniert nicht. Spätestens bei der ärztlichen Untersuchung oder beim Sporttest wird die Tätowierung gesehen, und verschlechtert dann eher die Einstellungschancen.
Sprechen Sie die Tätowierung an und klären Sie ab, ob diese ein Hinderungsgrund für die Einstellung und weitere Karriere bei der Polizei ist. Falls ja, müssen Sie sich zwischen Polizeidienst und Tattoo entscheiden.
Sprechen Sie die Möglichkeit einer Tattooentfernung an, und erklären Ihre Bereitschaft diese Behandlung kurzfristig zu beginnen. Diese Entscheidung wird meist als sehr positiv empfunden und mit einer Behandlungsbescheinigung sowie einer konsequenten Lasertherapie steht Ihrem Traumberuf nichts mehr im Wege.
Weitere Fragen zur Bewerbung bei der Polizei in NRW werden auf deren Internetseiten www.genau-mein-fall.de ausführlich beantwortet.